Honorar und Kostenübernahme
Vereinbaren Sie unverbindlich einen Online-Termin für Ihr kostenloses erstes Therapiegespräch.
Ob als Privatpatient:in mit möglicher Kostenübernahme durch Ihre Private Krankenversicherung oder als Selbstzahler:in – wir sind für Sie da und freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Der Steigerungssatz für die Leistungen beträgt das 3,5-fache. Es ist ratsam, vor Beginn der Therapie mit der privaten Krankenversicherung oder der Beihilfestelle zu klären, in welchem Umfang die Kosten übernommen werden.
Leistung | GOP-Ziffer | Faktor | Betrag in Euro |
---|---|---|---|
50 Minuten Psychotherapie Einzelsitzung - Verhaltenstherapie | 870 | 3,5 | 153,00 |
50 Minuten Psychotherapie Einzelsitzung - Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie | 861 | 3,5 | 140,77 |
50 Minuten Psychotherapie Einzelsitzung - Analytische Psychotherapie | 863 | 3,5 | 140,76 |
50 Minuten Psychotherapie Einzelsitzung - Systemische Therapie | 35432 | 3,5 | 112,30 |
50 Minuten Psychotherapie Einzelsitzung - EMDR | 870 | 3,5 | 100,55 |
Biographische Anamnese | 860 | 2,3 | 123,30 |
Psychodiagnostik, Auswertung von Fragebögen | 857 | 2,3 | 15,55 |
Psychischer Befund | 5 | 2,3 | 10,70 |
Erstbericht / Therapieantrag, ausführlicher Verlängerungsbericht – je angefangene Zeitstunde | 85 | 2,3 | 67,03 |
Fremdanamnese (Angehörigengespräch) | 4 | 2,3 | 29,49 |
Ab dem 2. Angehörigen- oder Paargespräche im Rahmen einer laufenden Behandlung pro 50 Minuten | 870 | 3,5 | 153,00 |
Ausfallhonorar (Absage bis 24h vorher per Telefon oder E-Mail) | – | – | 100,55 |
Einbindung einer unterstützenden DiGA | 804 | – | 20,11 |
Durchführung einer Testbatterie | 855 | – | 75,75 |
Erhebung des psychischen Befunds | 801 | – | 33,52 |
Psychotherapeutische Behandlung durch Gespräch | 804 | – | 20,11 |
Vertiefte Exploration bei Kindern/Jugendlichen | 807 | – | 53,62 |
Vertiefte Exploration bei Erwachsenen | 807 | – | 53,62 |
Psychotherapeutische Sprechstunde | 812 | – | 67,03 |
Psychotherapeutische Akutbehandlung | 812 | – | 67,03 |
Psychotherapeutische Kurzzeittherapie | 812 | – | 67,03 |
Gruppenpsychotherapeutische Kurzzeittherapie | 812 | – | 67,03 |
Beratung der Bezugsperson von Kindern/Jugendlichen | 817 | – | 24,13 |
Beratung der Bezugsperson von Erwachsenen | 817 | – | 24,13 |
Klinisch-diagnostisches Interview | 855 | – | 75,75 |
Biographische Anamnese | 860 | – | 123,34 |
Systemische Therapie oder EMDR | 870 | – | 100,55 |
Bericht an den Gutachter | 85 | – | 67,03 |
Sprechen Sie mit Ihrer Krankenkasse
Unser Angebot steht grundsätzlich allen Erwachsenen offen. Um die Kostenübernahme durch Ihre Krankenkasse zu gewährleisten, sollte jedoch normalerweise innerhalb der letzten 24 Monate keine ambulante Psychotherapie in Anspruch genommen worden sein. Bei der Online-Psychotherapie werden die Kosten oft vollständig oder teilweise von privaten Krankenversicherungen übernommen, abhängig von den spezifischen Bedingungen Ihres Versicherungsvertrages. Wir sind selbstverständlich bereit, Sie bei jeglichen Rückfragen Ihrer Krankenkasse zu unterstützen.
Für Privatversicherte
Die Vergütung für therapeutische Dienste richtet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Eine 50-minütige psychotherapeutische Behandlung kostet üblicherweise zwischen 100 Euro und 153 Euro. In bestimmten Fällen, etwa bei schwerwiegenderen Erkrankungen oder höher qualifizierten Therapeuten, können die Honorare nach vorheriger Absprache angepasst werden. Für zusätzliche Leistungen wie diagnostische Berichte oder neuropsychologische Tests können weitere Kosten anfallen. Abhängig von der Art des Versicherungsvertrages decken einige private Krankenversicherungen und Beihilfestellen diese Kosten möglicherweise nur teilweise ab, sodass eine Eigenbeteiligung erforderlich sein könnte.
Private Versicherer übernehmen oft die Kosten für Online-Sitzungen in gleichem Maße wie für Behandlungen, die physisch in der Praxis stattfinden. Um sicherzustellen, welche Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden, empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen.
Die ersten fünf Sitzungen, auch als „probatorische Sitzungen“ bekannt, können ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Ab der sechsten Sitzung wird meistens eine formelle Antragstellung bei Ihrer Versicherung benötigt, die wir für Sie gerne übernehmen.
Für Direktzahler:innen
Für Direktzahler gestaltet sich die Abrechnung besonders einfach, da keine Kostenübernahmeanträge gestellt werden müssen und die Krankenversicherung nicht involviert ist. Diese Sitzungen können eventuell als psychologische Beratung oder Coaching abgerechnet werden und sind möglicherweise steuerlich absetzbar, wenn ein beruflicher Bezug besteht.
Für Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung
Da unsere Praxis privat geführt wird, ist eine Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht möglich. Interessenten mit gesetzlicher Versicherung sind jedoch herzlich eingeladen, als Selbstzahler Termine zu vereinbaren.
Coaching-Angebote
Das Honorar für Coaching-Sitzungen wird individuell nach Absprache festgelegt. Eine Meldung an die Krankenkassen findet nicht statt. Bei beruflichem Bezug können die Kosten unter Umständen steuerlich geltend gemacht werden.