Honorar und Kostenübernahme

Transparenz bei den Kosten

Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es ist ratsam, vor Beginn der Therapie mit der privaten Krankenversicherung, der Beihilfestelle oder Ihrem alternativen Kostenträger zu besprechen, in welchem Umfang die Kosten erstattet werden können.

Hierbei stehen wir Ihnen unterstützend zur Seite.

Erhalten Sie bis zu 100% der Kosten von Ihrer PKV oder Beihilfe zurückerstattet.

Die PKV übernimmt bei Kurzzeittherapien in der Regel 100 % der Kosten. Ab dem 25. Termin einer Langzeittherapie werden meist 86 % erstattet, sodass ein Eigenanteil von ca. 15 € pro Sitzung verbleibt.

Private Versicherung

PKVen übernehmen in der Regel die Kosten für Online-Sitzungen in gleichem Maße wie für Behandlungen, die physisch in der Praxis stattfinden. Um sicherzustellen, welche Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden, empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit Ihrer Versicherung aufzunehmen.

Wir haben bereits Patienten von einem Großteil der folgenden Versicherer behandelt:

Allianz Private Krankenversicherung, Alte Oldenburger Krankenversicherung, ARAG Krankenversicherung, AXA Krankenversicherung, Barmenia Krankenversicherung, Bayerische Beamtenkrankenkasse, Concordia Krankenversicherung, Continentale Krankenversicherung, Debeka Krankenversicherung, DEVK Krankenversicherung, DFV Deutsche Familienversicherung, Die Bayerische - BBL, DKV Deutsche Krankenversicherung, ENVIVAS Krankenversicherung, ERGO Direkt Krankenversicherung, Generali Krankenversicherung, Gothaer Krankenversicherung, HALLESCHE Krankenversicherung, HanseMerkur Krankenversicherung, HUK-Coburg-Krankenversicherung, Inter Krankenversicherung, LKH Landeskrankenhilfe, LVM Krankenversicherung, Mecklenburgische Krankenversicherung, Münchener Verein Krankenversicherung, Nürnberger Krankenversicherung, ottonova Krankenversicherung, R+V Krankenversicherung, Signal Krankenversicherung, Süddeutsche Krankenversicherung, UKV - Union Krankenversicherung, Universa Krankenversicherung, Versicherungskammer Bayern, vigo Krankenversicherung, Württembergische Krankenversicherung.

In den meisten Fällen können Sie die Rechnungen unserer Praxis zur Erstattung bei Ihrer Privaten Krankenkasse einreichen, wie Sie dies sicherlich bereits von Ihre:r Hausärzt:in oder anderen Fachärzt:innen gewohnt sind.

Die konkrete Kostenerstattung hängt auch von Ihrem Tarif ab, daher begleiten wir Sie gerne bei der Kommunikation mit Ihrer Privaten Krankenversicherung.

Die ersten fünf Sitzungen, auch als „probatorische Sitzungen“ bekannt, können meiste ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Ab der sechsten Sitzung wird meistens eine formelle Antragstellung bei Ihrer Versicherung benötigt, bei der wir Sie gerne unterstützen.

Beihilfestelle

Die Beihilfestellen in Deutschland orientieren sich an den privaten Krankenkassen. In der Regel übernehmen sie daher die Kosten für Online-Sitzungen in gleichem Maße wie für Behandlungen, die physisch in der Praxis stattfinden

Um sicherzustellen, welche Leistungen von Ihrer Beihilfestelle übernommen werden, empfehlen wir Ihnen, direkt Kontakt mit dieser aufzunehmen. Hierbei unterstützen wir Sie sehr gerne.

In den meisten Fällen können Sie die Rechnungen unserer Praxis zur Erstattung bei Ihrer Beihilfestelle einreichen, wie Sie dies sicherlich bereits von Ihre:r Hausärzt:in oder anderen Fachärzt:innen gewohnt sind.

Die ersten fünf Sitzungen, auch als „probatorische Sitzungen“ bekannt, können meiste ohne vorherige Genehmigung durchgeführt werden. Ab der sechsten Sitzung wird meistens eine formelle Antragstellung bei Ihrer Versicherung benötigt, bei der wir Sie gerne unterstützen.

Ihr Rundum-sorglos-Paket

Unser Premium-Service für Ihre Gesundheit

Wir übernehmen Organisation, Formalitäten und technische Details, damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können.

  • Antragstellung zur Kostenübernahme bei der Krankenkasse oder Beihilfestelle: Unsere Organisationskräfte sind auf Abrechnungs- und Organisationsprozesse im Gesundheitswesen spezialisiert

  • Persönliche:r Ansprechpartner:in für Ihre Therapieplanung und Ihre Rückfragen

  • Diskretion & Datenschutz: Wir behandeln alle Informationen streng vertraulich und arbeiten nach höchsten Sicherheitsstandards

  • Dokumentensammlung für Ihre Unterlagen

Selbstzahler:innen

Für Selbstzahlerzahler:innen gestaltet sich die Abrechnung besonders einfach, da keine Kostenübernahmeanträge gestellt werden müssen und die Krankenversicherung oder Beihilfestelle nicht involviert ist.

Zeitraum für die Erstattung

Um Sie bestmöglich zu unterstützen, geben wir unseren Patient:innen im Regelfall ein großzügiges Zahlungsziel von sechs Wochen und unterstützen Sie parallel bei der Kommunikation und Antragsstellung mit Ihrer PKV oder Beihilfestelle.

In den meisten Fällen können Sie die Rechnung innerhalb dieser sechs Wochen einreichen und erhalten diese rechtzeitig erstattet, sodass Sie nicht persönlich in Vorleistung treten müssen.

Transparenz und Planungsfähigkeit

Unsere Praxis legt größten Wert auf Transparenz und eine präzise Kostenplanung. Deshalb erläutern wir Ihnen vor Beginn der Therapie im Detail, welche Kosten in welchem Zeitrahmen auf Sie zukommen und wie wir Sie im Dialog mit Ihrem Kostenträger optimal unterstützen. So möchten wir sicherstellen, dass Sie sich von Anfang an sicher und gut aufgehoben fühlen – gern besprechen wir die Einzelheiten auch in einem persönlichen Telefonat, um alle Ihre Fragen zu klären.

Ihre Suche hat ein Ende

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